|
Steuertermine im Monat Januar 2004
Im Monat Januar 2004 sollten Sie folgende Steuertermine beachten:
Umsatzsteuerzahler: Anmeldung und Zahlung von Umsatzsteuer bis Montag, den 12. Januar 2004. Lohnsteuerzahler: Anmeldung und Zahlung von Lohnsteuer bis Montag, den 12. Januar 2004. Bitte beachten Sie: Die Abgabeschonfrist entfällt ab dem 1.1.2004 für Steuern, die nach dem 31.12.2004 fällig werden. Ab dem Tag nach Ende der Abgabefrist droht damit ein Verspätungszuschlag. Dabei ist die Abgabeschonfrist von der Zahlungsschonfrist zu unterscheiden. Die Zahlungsschonfrist beträgt gemäß dem Steueränderungsgesetz 2003 ab dem 1.1.2004 nur noch drei Tage statt wie bisher fünf Tage. Hinweis: Für die im Januar 2004 abzugebenden Voranmeldungen für November oder Dezember 2004 gilt der Wegfall der Schonfrist noch nicht. schließen |