Im Monat Mai 2005 sollten Sie folgende Steuertermine beachten:

Umsatzsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und Zahlung von Umsatzsteuer - mittels Barzahlung und Zahlung per Scheck - bis Dienstag, den 10.5.2005.

Lohnsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und Zahlung von Lohnsteuer - mittels Barzahlung und Zahlung per Scheck - bis Dienstag, den 10.5.2005.

Gewerbesteuerzahler: Zahlung bis Dienstag, den 17.5.2005.

Grundsteuerzahler: Zahlung bis Dienstag, den 17.5.2005.

Bitte beachten Sie: Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung oder Einzahlung auf das Konto des Finanzamtes endet am Freitag, den 13.5.2005 für die Umsatz- und Lohnsteuerzahlung und am Freitag, den 20.5.2005 für die Grund- und Gewerbesteuerzahler. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Barzahlung und Zahlung per Scheck gilt!

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